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SEITE 13WOHNBERATUNG - KÜCHE


"So komfortabel kann eine Küche sein"


Wer seine Küche neu einrichten will, der sollte sie auch für seine Bedürfnisse im Alter entsprechend planen und einrichten. Es gilt von der Durchschnittsküche abzuweichen und verstärkt auf den Nutzer einzugehen.
Die Küche "sollte" so konzipiert sein, dass Tätigkeiten rationell und mit minimierten Aufwand zu erledigen sind. Wer seine Küche neu gestalten möchte, sollte sich fragen, was ihm wichtig ist? Wird die Küche nur zum Kochen, Backen, Zubereiten und Spülen benutzt oder ist sie auch vielmehr Aufenthaltsraum und Esszimmer?




Sinnvolle Anforderungen an eine komfortable Küche:
Kücheneinrichtung und -geräte, wie z. B. Herd, Arbeitsfläche und Spüle sollten unterfahrbar und auch nebeneinander oder über Eck angeordnet sein, damit unnötige Wege vermieden werden. Auch sollten unterschiedliche Arbeitshöhen berücksichtigt werden und immer Bewegungsfläche schaffen, dies gilt besonders bei kleinen Küchen. Dort sollte ein Ausziehtisch miteingeplant werden.



Intelligente Nutzung von Stauräumen:
In Hängeschränken ermöglichen Glasböden die Durchsicht auf die benötigten Materialien. Man kann auch Hängeschränke leicht mit einem lelektronischen Aufzug nachrüsten, zum rauf- und runterfahren (durch einen Schreiner möglich). Die zusätzlich geschaffenen Flächen durch die Unterfahrbarkeit könnten mit Rollkontainern bestückt werden.

Die OASe hat hier nur einige Tipps aufgeführt, wer mehr Informationen haben möchte wendet sich bitte an:

Stadt Wiehl
"OASe"
Homburger Str. 7
51674 Wiehl
Tel.: 02262/797120
Sandra Peifer



OASe-INFORMATIONSEITE 14


Hospiz - Sterbebegleitung

Im Mittelalter war Hospiz ein Begriff für ein Gebäude, das der Aufnahme von Gästen galt, zu denen auch immer häufiger Kranke gehörten.

Heute versteht man unter dem Begriff "Hospiz" ein umfassendes Konzept zur Sterbebegleitung, welches verschiedene Möglichkeiten für die Inanspruchnahme des Angebots beinhaltet. Zum einen gibt es den ambulanten Dienst d. h. der Patient kann zu Hause bleiben. Die meist ehrenamtlichen Mitarbeiter des Hospizdienstes "begleiten" ihn in seiner gewohnten Umgebung.

Die Inanspruchnahme ist kostenlos, da der ambulante ehrenamtliche Dienst nur durch Spenden finanziert wird. Speziell in Wiehl, gibt es die Malteser Hospizgruppe in der Eichhardtstr. 70, 51674 Wiehl (Tel.: und Fax: (0 22 62) 9 20 10).
Zum anderen besteht die Möglichkeit einer stationären Begleitung in den Hospizhäusern. Im stationären Bereich werden Leute gepflegt, die nicht zu Hause sterben wollen oder wo es aus verschiedenen Gründen nicht geht. Angehörigen ist es gestattet, mit in das Hospiz zu ziehen und dort als Gast zu wohnen. Da die Finanzierung individuell abhängig ist, kann keine Pauschale gemacht werden. Die Krankenkasse zahlt einen Teil. Ist man in eine Pflegestufe eingruppiert, wird ein Teil von der Pflegeversicherung übernommen. 10 % des Anteils muss der Träger des Hospizhauses zahlen.
Es ist dennoch keine kostengünstige Alternative, allerdings muss bedacht werden, dass wesentlich mehr Personal zur Verfügung steht und die Pflege im Endstadium wesentlich zeitintensiver ist. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Palliativmedizin. Auch hier gibt es Unterschiede.

Zum einen die stationäre Palliativstation Kreis Krankenhaus Waldbröl (Tel.: 02291/821473)
Und zum anderen die ambulante Palliativmedizin. Die ambulante Palliativmedizin ist eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zum ambulanten Hospizdienst.

Im Oberbergischen wird die ambulante Palliativmedizin bislang vom Pflegedienst Uwe Söhnchen "Die alternative Hauskrankenpflege" (Tel.: 02261/74675) angeboten.
Die Zusammenarbeit zwischen Palliativmedizin, ambulanten - und stationären Hospizdiensten sowie Hausärzten und Krankengymnasten ist sehr wichtig, wegen des Informationsflusses. Der Gedanke der Palliativmedizin bei unheilbar Kranken ist es, die Schmerzen in einem erträglichen Rahmen zu halten. Der "erträgliche Rahmen" des Schmerzes ist natürlich von Person zu Person verschieden. Bei weit über 90 % der Kranken gelingt es, die Schmerzen erheblich zu lindern. Die stationäre Palliativbehandlung verfolgt folgendes Ziel: Der Patient soll nach Möglichkeit, wenn er auf ein Medikament eingestellt ist, wieder nach hause entlassen werden. Die Grundlage hierfür ist allerdings, dass sich ständig eine Person in der Nähe des Patienten befindet. Die Finanzierung der ambulanten Palliativarbeit übernimmt die Krankenkasse und/ oder die Pflegekasse. Meist kommen jedoch Sonderleistungen dazu. Diese werden nicht von den Kassen bezahlt.

Bei weiteren Fragen oder Informationsbedarf, wenden Sie sich an:

Deutsche Hospizstiftung
Hohle Eiche 29
44229 Dortmund
Tel.: 0231/738073-0
Isabel Martel


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