5. November 2015 [Nachrichten]
Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Die gravierendste Änderung ist, dass künftig bei der An- und Ummeldung oder bei der Abmeldung ins Ausland eine Erklärung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Mietvertrag reicht dafür nicht aus.
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