Instrument zur Heilung baurechtlicher Verstösse
Öffentl.-rechtl. Verpflichtung des/der Grundstückseigentümers/in bzw. Erbbauberechtigten zu einem sein/ihr Grundstück betr.Tun, Dulden oder Unterlassen
Baulasteintragung:
schriftl. formloser Antrag des/der Bauherrn/in
unbeglaubigter Grundbuchauszug, nicht ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11339/show/