Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Steuergegenstand ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Steuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festzusetzenden Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Wiehl. Der Hebesatz beträgt 480 % und wird ...
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Inhaltsverzeichnis Hier finden Sie alle Orts-Satzungen und örtlichen Bestimmungen, die der Rat der Stadt Wiehl beschlossen hat. Zuständiger Fachbereich Seiten I. Allgemein ... https://www.wiehl.de/buerger/rathaus/ortsrecht/
13. Januar 2026 [Nachrichten] Der Rat der Stadt Wiehl hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) beschlossen.
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