Bei An-, Ab- und Ummeldungen vereinbaren Sie bitte in jedem Fall einen Termin - online, per Telefon oder E-Mail.
Seit 1. November 2015 gilt eine Meldefrist von zwei Wochen. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nicht notwendig. Benötigt wird die Bestätigung des Wohnungsgebers. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie unter ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11010/show/