Beide Elternteile sind – unabhängig davon, wer die elterliche Sorge für ein Kind hat – verpflichtet,
Umgang zu ihrem Kind auszuüben und haben auch ein Recht,
Umgang mit dem Kind auszuüben. Ebenso hat das Kind ein Recht auf
Umgang mit beiden Elternteilen. Da die Art sowie der Umfang des Umgangs gesetzlich nicht ...
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