Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes ist eine Ummeldung erforderlich. Bitte beachten Sie die Meldefrist von zwei Wochen.
Sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes)
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https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17455/show/