Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf der Genehmigung n. § 8 BauONRW. Für die Teilung unbebauter Grundstücke wird auf Antrag ein Zeugnis n. § 20 BauGB, dass dies keiner Genehmigung bedarf, ausgestellt. Teilungsgenehmigung:
ausgefüllter Antragsvorduck
amtlicher Lageplan entspr. § 17 BauPrüfVO 3 ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12194/show/