... ige Planungs- und Baurecht wieder.
Eine verbindliche Aussage zur Bebauubarkeit der aufgeführten Grundstücke kann nur über eine
Bauvoranfrage oder einen Bauantrag getroffen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.
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https://www.wiehl.de/buerger/bauen/baulueckenkataster/