22. März 2011 [Nachrichten]
Anpflanzungen von Sträuchern, Bäumen und Hecken verschönern das Ortsbild und haben einen hohen ökologischen Nutzen. Leider hat dieses schöne Bild in bestimmten Fällen auch seine Schattenseiten, z. B. wenn Anpflanzungen die Sicht behindern oder Gehwege einengen und so eine Verkehrsgefährdung verursachen. Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl macht darauf aufmerksam, dass nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen Anpflanzungen aller Art nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen dürfen.
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