Das Beschwerderecht ist ein Grundrecht aus Artikel 17 Grundgesetz. Demnach hat jede und jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Um eine aus Ihrer Sicht unbefriedigende Entscheidung der Stadt Wiehl zu ändern ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11513/show/