... ne Person ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und die Namensführung richtet sich zukünftig kraft Gesetzes (z.B. Einbürgerung, Anerkennung als Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling oder Bildung eines Namens bei Eheschließung nach deuts ... https://www.wiehl.de/buerger/soziales/standesamt/namensangelegenheiten/