Im Bereich der Stadt Wiehl gibt es 6 städtische Friedhöfe (Wiehl, Drabenderhöhe, Oberbantenberg, Marienhagen, Steinacker und Weiershagen). Das Nutzungsrecht für Erd- bzw. Urnengräber wird für 25 Jahre vergeben (Ruhefrist). Ein Reihengrab muss nach 25 Jahren zurückgegeben werden; Familiengräber können ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12032/show/