Namensführung in der Ehe nach dt. Recht Bestimmung eines Ehenamens Der einmal erklärte Ehename ist unwiderruflich und kann nur mit Auflösung der Ehe zurückgenommen werden. Zum Ehenamen kann man den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschl ... https://www.wiehl.de/buerger/soziales/standesamt/namensangelegenheiten/