... s ist es grundsätzlich verboten, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Diese Regelung dient dem Tier- und Artenschutz unserer h ... https://www.wiehl.de/buerger/wohnen/umweltportal/umweltbildung/umweltratgeber/ghi/