Bestellte Amtsvormundschaft Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht, z. B. wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, bei Tod oder Unvermögen der Sorgeberechtigten (Eltern) etc.; §§ 1773 ff BGB Gesetzliche Amtsvormundschaft Die Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes bei ...
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