Ein Verein, der als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannt ist, hat die Möglichkeit, beim Jugendamt der Stadt Wiehl einen Antrag auf "Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Wiehl (Beschluss des ...
https://service.wiehl.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/17534/show/