Die Gemeinde hat ein allgemeines Vorkaufrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, soweit es sich um Flächen handelt, für die eine Nutzung für öffentl. Zwecke oder Ausgleichsflächen festgesetzt ist, in einem Umlegungsgebiet, einem Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich einer ...
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