Allgemeines Der Rat wird alle fünf Jahre durch die in der Kommune lebenden Wahlberechtigten gewählt. Er ist laut Gemeindeordnung „allzuständig“, also für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung verantwortlich. Er wählt u. a. die Beigeordneten, verabschiedet den kommunalen Haushalt und erlässt Satzungen, ...
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