Probleme bei der Abfallbeseitigung

(22. Februar 2010) Der Abfall-, Sammel- und Transportverband informiert: In den vergangen Wochen und Tagen haben Schnee und Eis immer wieder dafür gesorgt, dass die Räumdienste der Kommunen ununterbrochen im Einsatz waren und sind. Trotz dieses Einsatzes konnte die Abfallbeseitigung leider in vielen Bereichen nicht wie sonst gewohnt erfolgen.
Alle Beteiligten können nur um Verständnis dafür werben, dass Straßen mit einem schweren Müll-Lkw auch dann noch nicht befahrbar sind, wenn dies bereits „problemlos“ wieder mit dem eigenen Pkw möglich ist. Durch die gefrorenen Schneeberge sind die Einmündungsbereiche der Straßen teilweise so eng geworden, dass das Einfahren für die Entsorgungsfahrzeuge teilweise unmöglich ist. In den Fällen, in denen Sie als Anlieger Zweifel daran haben, dass ein Entsorgungsfahrzeug ihre Straße befahren könnte, wird empfohlen, die Abfallbehälter am Abfuhrtag an die nächste anfahrbare Straße zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass der Fahrer des Lkw alleine die Verantwortung für das Fahrzeug und die sich daraus möglicherweise ergebenen Personen- und Sachschäden trägt und somit abschließend entscheidet, ob er eine Straße befährt oder dies aus Sicherheiterwägungen unterlässt!

Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben viele Kommunen kaum noch Streusalz, so dass sich die Streudienste auf die Hauptverkehrsstraßen konzentrieren müssen. Möglicherweise müssen wir alle davon ausgehen, dass die Behinderung durch Schneeberge noch einige Wochen anhalten kann und es hier und da im ASTO Verbandsgebiet noch zu weiteren Beeinträchtigungen in der Abfallentsorgung kommen kann.

Die Mitarbeiter der Firma Lobbe sind bemüht, die tägliche Abfallentsorgung entsprechend dem Abfallkalender zu gewährleisten um weitere Rückstände zu vermeiden. Dadurch sind die Fahrzeuge in den jeweiligen Kommunen und Bezirken (ca. 2.900 Straßen!) gebunden, was ein Nachfahren nicht entleerter Abfallgefäße wegen der nicht vorhandenen doppelten Anzahl an Fahrzeugen und Fahrern unmöglich macht. Es kann nur die Zusage gemacht werden, bei der nächsten Abfuhr zusätzlich beigestellte Abfälle (auch in handelsüblichen Abfallsäcken) mit zu entsorgen, so dass die unterbliebene Entleerung bei der nächsten Regelleerung nachgeholt wird und somit satzungsgemäß auch kein Anspruch auf Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühren oder auf Schadenersatz besteht.

Sie können sicher sein, dass der ASTO und die beauftragte LOBBE Entsorgung GmbH alles tut, damit die witterungsbedingten Abfallmissstände schnellst möglich beseitigt werden.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ASTO unter www.asto.de