Google Street View: Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten

(28. Juli 2010) Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Google Street View und eine Übersicht der Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Veröffentlichung des von Ihnen bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Der Rat der Stadt Wiehl hat sich in seiner Sitzung am 6.7.2010 mit der Frage beschäftigt, ob für Kamerafahrten von Google Street View auf öffentlichen Straßen eine Sondernutzungsregelung erforderlich ist und ob hierfür ein Entgelt verlangt werden kann. Eine Rechtsauskunft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ergab, dass die Kamerafahrten keine Sondernutzung der Straßen darstellen und daher von den Kommunen auch kein Entgelt erhoben werden kann.

Insofern hat die Stadt Wiehl keinen Einfluss auf die Kamerafahrten von Google Street View, möchte aber die Bürgerinnen und Bürger auf die eigene Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Aufnahmen von Google Street View hinweisen.

Was ist „Street View“?

Google Street View ist ein Informationsdienst der Internetsuchmaschine Google, der in den Google-Dienst „Google Maps“ eingebunden ist. Street View macht es möglich, sich virtuell durch vorher fotografierte Straßen zu bewegen. Um die Bilder zu erstellen, fährt ein Kraftfahrzeug mit einer auf dem Dach montierten Kamera durch die Straßen und nimmt einen Rundumblick auf. Dadurch ist es möglich, sich nicht nur die Straße in einer Richtung, sondern an jedem Standort in der Straße eine Rundumsicht dieser Stelle anzusehen.

Street View in Deutschland

In Deutschland werden bereits seit dem Jahre 2008 Aufnahmen für Google Street View gemacht. Google-Fahrzeuge waren bereits in vielen Landkreisen und Städten. In diesem Jahr (2010) werden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab.

Street View in Wiehl

Street View plante ursprünglich ab Juni 2010 Kamerafahrten in Oberberg, hat diese aber nach eigenem Bekunden zunächst zurückgestellt. Google kündigt auf seinen Internetseiten an, wo die nächsten Fahrten durchgeführt werden.
Vorschau auf Google-Fahrten: http://www.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html

Ihr Widerspruchsrecht gegen Google Street View

Wer nicht möchte, dass sein Haus oder die von ihm bewohnte Wohnung durch Google im Internet abgebildet wird, kann einer entsprechenden Darstellung widersprechen. Das Widerspruchsrecht steht dabei sowohl den Eigentümern als auch den Mietern eines Objektes zu. Auch wenn entsprechende Bilder aus Deutschland im Internet noch gar nicht abrufbar sind, können Sie bereits jetzt Widerspruch gegen die Darstellung Ihrer Immobilie einlegen.

Den Widerspruch richten Sie bitte an:
Google Germany GmbH, betreffend Street View
ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Einen Muster-Widerspruch finden Sie hier.

Auch Google selbst bietet über seine Internetseiten die Möglichkeit eines Widerspruches per E-Mail an. Dies ist ein Ergebnis umfangreicher datenschutzrechtlicher Verhandlungen zwischen Google und dem zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Widerspruch per E-Mail: [email protected]

Die Absprachen zwischen Google und dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg finden Sie hier: http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html