Neuregelung ab 01.04.2013: Ordnungsamt Wiehl weist auf neue gesetzliche Regelungen bei der Hundehaltung hin

(1. April 2013) Da sich die Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen in der Stadt Wiehl in letzter Zeit massiv erhöht haben, führt die Stadt Wiehl ab dem 01.04.2013 im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung folgende Neuregelung ein.
Hundehalter haben ab dem 01.04.2013 unaufgefordert eine Kotprobe ihres Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Wiehl zwecks eines DNA-Schnelltestes einzureichen. Proberöhrchen liegen zur Abholung gegen eine geringe Gebühr beim Ordnungsamt bereit. Die Kotproben sind dann in den für diesen Zweck extra bereitgestellten Behälter im Foyer des Rathauses einzuwerfen. Die Röhrchen sind vorab mit Namen des Hundehalters und des Hundes sowie der Steuermarkennummer zu versehen.

Ziel dieser Neuregelung ist es, die Täter dieser teils abscheulichen Verunreinigungen anhand eines DNA-Abgleichs eindeutig identifizieren zu können.

Die Stadt Wiehl ist stolz darauf, dieses Pilotprojekt, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen steht, erstmalig im Land durchführen zu dürfen.

Stadt Wiehl
Der Bürgermeister
Ordnungsamt


Aktualisierung 02.04.2013: April, April ;-)