Schöffenwahl 2013: Stadt verlängert Frist für Schöffenbewerbungen

(30. Mai 2013) In der ersten Jahreshälfte werden bundesweit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufgestellt. In Wiehl werden insgesamt acht Frauen und Männer für die Amtszeit 2014 bis 2018 gesucht, die am Amtsgericht Gummersbach und Landgericht Köln als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Bewerben Sie sich jetzt für die Amtszeit 2014 bis 2018.
Der Rat der Stadt Wiehl schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, welcher in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Obwohl nach dem Aufruf, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben, schon einige Bewerbungen eingegangen sind, sucht die Stadt Wiehl noch weitere Interessierte. Es sollten möglichst nur Personen vorgeschlagen werden, die für das Amt auch Interesse haben. Deshalb hat die Stadt Wiehl die Bewerbungsfrist bis zum 10.06.2013 verlängert.

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die bzw. den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust des Ehrenamtes führen könnte
  • zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2014 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre ist,
  • nicht bereits zwei Wahlperioden als Laienrichterin bzw. Laienrichter gewählt wurde und
  • zum Zeitpunkt der Wahl in Wiehl wohnt.
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes haben, finden Sie unter anderem unter www.schoeffenwahl.de weitere Informationen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bastian unter der Rufnummer 02262/99-192 gerne zur Verfügung.

Interessenten bewerben sich schriftlich bis zum 10.06.2013 bei der Stadt Wiehl, Fachbereich 8, Bahnhofstr. 1, 51674 Wiehl.

Bewerbungsformular