Öffentliche Bekanntmachung betreffend die Jugendschöffenwahl

(30. Juni 2023) Die Liste der Personen, die zum Amt eines Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 berufen werden können, kann eingesehen werden.
Die Liste ist in der Zeit vom 12.07.2023 bis 20.07.2023 beim Amt für Jugend und Soziales in der Schulstraße 9, 51674 Wiehl, im Sekretariat bei Verena Kahl, einzusehen. Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei der unterzeichneten Behörde erhoben werden.

Wiehl, den 30.05.2023 Ulrich Stücker, Bürgermeister