18. Mai 2020 [Nachrichten]
Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gehen detaillierte „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ einher, die Gastronomiebetriebe erfüllen müssen, aber ebenso für einige weitere Bereiche gelten. Auch Kneipen ohne Speisenangebot dürfen öffnen.
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