Rathauswegweiser: Außenbereich

Zuständige Organisationseinheit

Fachbereich 6 - Stadtplanung

Kontaktpersonen

Frau Silvia Böhnke
Telefon: 02262 99-305
E-Mail: [email protected]

Kurzinformation:

Im bauleitplaungsrechtlichen Sinne fallen in den Aussenbereich idR. alle Flächen, für die kein Bebauungsplan oder keine sonstige Satzung gem § 34 Baugesetzbuch besteht. Im Aussenbereich ist die Errichtung von baulichen Anlagen idR. ausgeschlossen, es sei denn, der Bauherr ist privelegiert (zB. Landwirt, Gartenbaubetrieb) oder es besteht eine sog. Aussenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 BauGB.

Benötigte Unterlagen:

Nachweis einer Privilegierung

Datum der letzten Änderung: 27.04.2020, 13:42 Uhr