Durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurden neben der Kinder- und Jugendhilfe weitere Berufsgruppen und Professionen ausdrücklich in die Verantwortungsgemeinschaft für einen nachhaltigen Kinderschutz einbezogen. Somit kann sich jeder und jede, der/die hauptamtlich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung kostenfrei beraten lassen.
Ausführliche Informationen dazu
finden sich hier.