Breitbandversorgung für die Ortsteile Alferzhagen und Merkausen: Bekanntmachung eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens

(29. Juli 2010) Die Stadt Wiehl gewährt den Netzbetreibern eine Beihilfe bei der Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung für die Ortsteile Alferzhagen und Merkausen. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Durchführung eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens.
Die Stadt Wiehl sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.

Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen AIferzhagen und Merkausen nicht möglich ist.

Aus diesem Grund ist die Stadt Wiehl auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit gültigen Fassung der Änderung vom 18.03.2010 und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren.

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Durchführung eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt.

Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.B. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Jedoch muss in allen Bereichen eine Bandbreite von 2048 kbit/s downstream und 128 kbit/s upstream durch den Bewerber - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Eine höhere kbit/s-Rate wird ausdrücklich begrüßt.

Die Stadt Wiehl liegt im Oberbergischen Kreis, NRW, und hat eine Einwohnerzahl von ca. 27.000 Einwohnern. Angaben zu den unterversorgten Ortsteilen können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.

Eine Bedarfsermittlung unter den potenziellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 300 Kunden (s. Anlage) für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.

Der Bewerber hat in seinem Angebot zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen:
  • Referenzen
  • Übertragungstechnologie
  • Downloadrate > 2 Mbit/s (Privathaushalte)
  • Uploadrate > 128 kbit/s (Privathaushalte)
  • Zeitplan Netzausbau
  • Verfügbarkeitsgarantie (> 95%/Tag)
  • Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr)
  • Einmalige Kosten für den Teilnehmer
  • Gebühren pro Monat für den Teilnehmer
  • Flatrate
  • Internet-Telefonie (VoIP) möglich
  • Übertragung (SDSL) möglich
  • Telefonie-(VoIP) Flatrate möglich
Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:
  • Frequenzbereich
  • Strahlungsleistung
  • Schutzabstände nach gültiger BlmSchV
  • Netzerweiterung:
    Vergrößerung Teilnehmerzahl und des Versorgungsgebietes
    Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen.

Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotential in den ersten drei Jahren Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt.

Der Breitbandausbau soll möglichst so erfolgen, dass auch Mitbewerber in der Lage sind, die neu geschaffene Infrastruktur zu nutzen (sog. offener Zugang).

Bewerber, die einen offenen Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur gewährleisten, werden bei vergleichbaren Konditionen bevorzugt. Von den o.g. genannten Kriterien werden neben der Höhe des Zuschussbedarfs insbesondere marktkonforme Entgelte, der Umfang und Qualität der Dienste, die Nachhaltigkeit der Lösung, und die Befähigung/ Referenzen des Anbieters berücksichtigt.

Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsund Fördermittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.

Die Breitbanddienste sollen bis spätestens August 2011 zur Verfügung stehen.

Angebote sind bis spätestens 15.09.2010, 11:00 Uhr, schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an:

Stadt Wiehl
Projekt Breitbandausbau
z.H. Herrn Hoffmann
Bahnhofstr. 1
51674 Wiehl

Tel.: 02262/99-350
E-Mail: [email protected]

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf der Internetseite der Stadt Wiehl http://www.wiehl.de und der Website des IKT Clusters NRW http://www.media.nrw.de veröffentlicht. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hoffmann (siehe Kontaktdaten oben) gerne zur Verfügung.

Anlage zur Marktbefragung Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Haushalte

Alferzhagen: 236 Haushalte
Merkausen: 64 Haushalte

Bedarfsermittlung

In den 2 Stadtteilen wurde per Fragebogen die Bestands- und Bedarfssituation ermittelt.

Stadtteil / Antworten / Quote

Alferzhagen / 138 / 58,47 %
Merkausen / 64 / 100,00 %
Die Gesamtbeteiligung lag bei 67,33 % aller Haushalte.

Ergebnisse:

Reicht Ihnen die bisherige Bandbreite aus?
Ja: 0 %
Nein: 100,00 %

Download der Bekanntmachung: PDF, 2 MB