Informationen rund um das Thema Winterdienst

Der Winter ist da. Für den Winterdienst der Stadt Wiehl mit ihren städtischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den beauftragten Firmen heißt das: früh aufstehen, denn die intensive Winterdienstzeit hat begonnen.

Wetter- und Straßenverhältnisse geben den Takt vor. Nacht- und Wochenendeinsätze sind die Folge. Auch über die Feiertage. Das braucht verständnisvolle Familien. Die Einsatzkräfte sind ebenso dankbar für das Verständnis in der Bevölkerung.

Haben Sie Fragen, Beschwerden oder auch eventuell ein Lob, wenden Sie sich bitte an:

Herr Simon, Telefon: 02262 2313 oder E-Mail: [email protected]
Frau Barbara Mintert, Telefon: 02262 2313 oder E-Mail: [email protected]

Zur Organisation:

Das Stadtgebiet ist in einzelne Räum- und Streubezirke aufgeteilt. Jedes Fahrzeug ist für seinen zugeordneten Bezirk zuständig und fährt nach einer ausgearbeiteten Prioritätenliste. Hier sind als erstes verkehrswichtige Straßen wie Busstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Industriegebiete zu nennen. Nachfolgend werden dann Ortsverbindungsstraßen und reine Anliegerstraßen gestreut und geräumt.

Der Zeitpunkt und die Häufigkeit der Reinigungsvorgänge der Anliegerstraßen richtet sich nach Schnee- und Witterungslage, Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge, Tageszeit, Lenkzeiten der Fahrer und Vorrangigkeit des Winterdienstes auf Hauptlängen. Aufgrund eines fast 290 km langen zu betreuenden Straßennetzes ist es nicht immer möglich, die Einsatzfahrzeuge an jedem Ort sofort einsetzen zu können. Entsprechend lange brauchen die Winterdienstkräfte, um sich einmal rundherum zu arbeiten. Vier bis fünf Stunden für einen Salzeinsatz, acht bis zehn Stunden für einen Schneeräumeinsatz.

Erschwerend hinzu kommt noch, dass immer wieder verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge den Räum- und Streudienst unnötigerweise behindern. Ebenso sind dann auch Rettungs- und Einsatzkräfte nicht optimal einzusetzen. Auch wuchernde Äste von Hecken oder Bäumen, die nicht entfernt werden, erschweren den Winterdienst.

Daher haben wir folgende Bitten:

Parken Sie bitte Ihr Fahrzeug so, dass der Räumdienst die Straße problemlos passieren kann. Entfernen Sie auch bitte die Äste von Bäumen oder Hecken, die in den Straßenbereich ragen. Nur so kann ein zufriedenstellender Winterdienst erfolgen.

Neben unseren Einsatzfahrzeugen sind weitere 15 Mitarbeiter/Innen für die Stadt im Einsatz. Sie unterstützen uns dabei, Stellen zu räumen, die von den Fahrzeugen nicht erreicht werden können. Dazu gehören Überquerungshilfen, Treppenanlagen, Gehwege vor öffentlichen Gebäuden usw.

Zu den Gebühren:

Grundsätzlich gilt: Zahlen muss jeder Eigentümer eines Grundstückes in einer Ortschaft.

Der Winterdienst wird von der Stadt durchgeführt oder von Firmen, die die Stadt beauftragt hat. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Reinigung von Stichwegen, Sackgassen, Wendehämmern und sonstigen untergeordneten Zufahrtswegen, die keine eigene Straßenbezeichnung haben, durch die Eigentümer erfolgen muss. Der zeitliche Aufwand für die Stadt wäre hier unvertretbar hoch und würde sich auch in höheren Winterdienstgebühren niederschlagen. Trotzdem besteht auch in diesen Fällen eine Zahlungspflicht des Bürgers, da diese Regelung unabhängig von der Gebührenpflicht zu sehen ist. Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der Winterwartung. Der Bürger hat in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor seinem eigenen Grundstück kein Winterdienst erfolgt, weil er an einem Stichweg oder ähnlichem wohnt. Der Nutzen besteht darin, dass z. B. die nächstgrößere Straße gereinigt wird. Dafür muss eine Gebühr gezahlt werden. Maßstab sind die Frontmeter des Grundstückes. Diese Regelung gilt auch für sogenannte Hinterliegergrundstücke, z. B. eine zweite Baureihe.

Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Frau Liapi, Tel: 02262 99-281 oder E-Mail: [email protected]

Gesetzliche Pflichten

Eine Räumpflicht des Straßenbaulastträgers besteht lediglich an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen.

Die Gehwege müssen von dem Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freigehalten werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, egal, ob das Grundstück bebaut, das Haus bewohnt, der Eigentümer alt oder krank ist; gegebenenfalls ist ein Dritter zu beauftragen.

Es ist sicherlich nicht immer möglich, einen reibungslosen Winterdienst jederzeit zu gewährleisten, aber die Stadt Wiehl ist bemüht und bedankt sich jetzt schon für das ihr entgegengebrachte Verständnis.