Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für Planung und Steuerung der neuen Wärmegewinnung auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Herausforderungen einer flächendeckenden und klimaneutralen Wärmeversorgung strategisch anzugehen.
Der Bundesgesetzgeber hat die Länder verpflichtet, Kommunale Wärmepläne zu erstellen. Das Land NRW bereitet das entsprechende Landesgesetz vor. Die bundesgesetzliche Pflicht wird auf die Kommunen übertragen werden.
Vorbereitungen zur Ausschreibung der Planungsleistungen laufen bereits in interkommunaler Abstimmung. Kommunen in der Größenordnung der Stadt Wiehl werden die Planungen bis Mitte 2028 abgeschlossen haben müssen.
Hintergrundinformationen zur sogenannten „Wärmewende“ finden sich auf der
Website der NRW.Energy4Climate GmbH