Mit Einführung des Paragrafen 8a im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind die Kommunen verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept anzulegen und fortlaufend zu aktualisieren. Das Konzept muss mit Blick auf Vorhaben berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen erforderlich werden können. Darzustellen sind geplante Maßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei Änderungen und Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, ist das Konzept fortzuschreiben.
Das Ziel des Straßen- und Wegekonzept ist so definiert, dass eine vorhabenbezogene Transparenz der Straßenunterhaltungsmaßnahmen für kommunale Vertreter und die Bürgerschaft hergestellt wird. Beitragspflichtige sollen sich somit mittelfristig auf anstehende Straßenausbaumaßnahmen einstellen können. Die Veröffentlichung des Konzeptes ist somit auch Grundlage für die verpflichtenden Anliegerversammlungen, welche so früh durchgeführt werden sollen, dass Anliegerinnen und Anlieger noch Einfluss auf die Planung nehmen können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist Grundbedingung für jede Kommune in NRW, um ab dem 1. Januar 2021 Förderanträge für KAG-Maßnahmen bewilligt zu bekommen. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Durch die am 23. März 2020 veröffentlichte „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ bestehen derzeit ergänzende Vorschriften für die Durchführung von kommunalen Straßenausbaumaßnahmen. Darüber hinaus ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegenüber Beitragspflichtigen konkretisiert worden.
Unabhängig davon, ob eine Kommune in den nächsten Jahren Straßenbaumaßnahmen mit Beitragserhebungen plant oder nicht, muss sie gemäß § 8a Maßnahmen der Straßenunterhaltung in dem Straßen- und Wegekonzept aufführen. Die Kommune wird hierdurch u. a. verpflichtet, zur Dokumentation der Straßenunterhaltung in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger zu agieren.
Um das Straßen- und Wegekonzept aufzustellen, musste die Stadt Wiehl zunächst den Zustand ihrer Straßen, Wege und Plätze ermitteln. Diese Ermittlung ist abgeschlossen und die Ergebnisse sind ins vorhandene Geoinformationssystem-Programm eingepflegt worden. Basierend auf diesem Grunddatenbestand wird jedes Jahr der Zustand von rund 20 Prozent der Straßen, Wege und Plätze auf dem Stadtgebiet ermittelt. Auf Basis dieser Daten können entsprechende Maßnahmen und Umsetzungspläne abgeleitet werden.
Die aufgeführten Straßenbaumaßnahmen fußen auf dem Straßensanierungskonzept, das in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 13. Juni 2019 beschlossen wurde. Weitere Maßnahmen des Konzepts entstammen den beschlossenen Planungen des ISEK Wiehl-Zentrum, den geplanten Kanalbauarbeiten des Abwasserwerks nach gültigem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und Straßenausbauplanungen des Tiefbauamtes.
Dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und dem Betriebsausschuss Abwasserwerk wurde in seiner Sitzung vom 23.05.2024 das aktuelle Konzept vorgelegt, welches einstimmig beschlossen wurde.
Zum Download:
Übersicht zu geplanten voraussichtlich beitragsfreien und beitragspflichtigen Straßenunterhaltungsmaßnahme (2024 bis 2029)