Die Stadt Wiehl ist bemüht, die in ihre Verantwortung fallenden Websites barrierefrei zugänglich zu machen: im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) auf Basis der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wiehl.de und die Micro-Websites:
- famos-wiehl.de,
- jungeswiehl.de,
- feuerwehr-wiehl.de,
- 50jahrestadtwiehl.de,
- wiehl-enthindert.de,
- wiehlsein.de,
- WebOPAC der Stadtbücherei Wiehl.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wiehl.de ist zum Teil mit der BITV NRW vereinbar. Derzeit fehlen dort barrierefreie bzw. -arme Zugänge in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache. Die weiteren Webauftritte sind ebenfalls nur teilweise barrierefrei. Ausnahmen bilden die barrierefrei angelegten Sites wiehl-enthindert.de und der WebOPAC der Stadtbücherei Wiehl.
Nicht barrierefreie Inhalte
Pdf-Dateien: Zum Download bereitgestellte Dokumente sind häufig als Dateien im pdf-Format hinterlegt. Diese können Barrieren darstellen. Die Stadt arbeitet daran, nur noch barrierefreie pdf-Dateien zu hinterlegen. Das betrifft Dokumente wie Organigramme, Broschüren, Flyer.
Fotos und Bilder: Die Fotos und Bilder auf wiehl.de haben bislang keine zusätzliche Beschreibung erhalten, die den dargestellten Inhalt vorlesbar wiedergibt.
Die Stadt Wiehl ist bemüht, möglichst viele Barrieren von vornherein zu vermeiden und bestehende beiseite zu räumen. Dabei steht sie in dem komplexen Spannungsverhältnis, dass eine Webseite, die von einem Computerprogramm als barrierefrei gekennzeichnet ist, nicht unbedingt für den Nutzenden barrierefrei sein muss. Umgekehrt kann eine als vom Programm fehlerhaft bewertete Website trotzdem für den Nutzenden barrierefrei sein.
Vorerst bedeutet für die Stadt die Erstellung barrierefreier Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache aufgrund fehlender Kapazitäten einen unverhältnismäßigen Aufwand. An Lösungen, Angebote auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache bereitzuhalten, wird gearbeitet – ebenso an Maßnahmen zur barrierefreien Bedienbarkeit der Angebote.
Beim Blick nach vorn könnten Barrieren künftig durch Hilfsmittel umgangen werden, die auf Künstlicher Intelligenz beruhen. Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet gerade zügig voran, etwa durch die Entwicklung von Gebärdensprache-Avataren. Die Stadt Wiehl behält den technischen Fortschritt auf diesen Gebieten im Blick.
Diese Erklärung wurde am 24.01.2024 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Kontakt für Rückmeldungen
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, die oben nicht angegeben sind, bitten wir um Ihre Mithilfe. Benachrichtigen Sie uns per E-Mail an
[email protected].
Kontaktperson:
Volker Dick
Stadt Wiehl
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 02262 99-256
Die Bereitstellung eines elektronischen Kontaktformulars folgt.
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Die Ombudsstelle ist zu erreichen unter:
Tel.: 0211 855-3451
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.