Änderungen in KfW-Sanierungs-Programmen

(2. September 2010) Seit dem 1. September 2010 gelten Neuerungen in den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Im Programm "Energieeffizient Sanieren" stellt die KfW zum 31. August 2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante ein. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum Modernisieren" (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.

Zudem werden wesentliche Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431) eingestellt. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und seit dem 1. September 2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30. November 2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31. August 2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Fragen rund um das Themenfeld Bauen, Sanieren, Haustechnik, Förderprogramme beantworten die Fachleute der Ökologischen Bauberatung – ÖkoBAU Wiehl – zu regelmäßigen Terminen im Rathaus Wiehl.

Terminvereinbarung: Herr Richling, Tel. 02262/99-238 oder [email protected]