Der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen, mindestens in Bronze, muss beim LAFP NRW eingereicht werden (Datum des Eingangsstempels des LAFP NRW); der Erwerb darf bei Vorlage nicht länger als 24 Monate zurück liegen.
Ab dem 28.09.2010 bietet der DLRG Wiehl wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens an.
Einzelheiten und Anmeldemöglichkeiten unter [email protected].