Polizeibewerber benötigen Rettungsschwimmabzeichen

(8. September 2010) Die DLRG Wiehl bietet ab dem 28. September 2010 wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens an. Polizeibewerber müssen bis zum 01.06. des Einstellungsjahres den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen einreichen.
Der Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen, mindestens in Bronze, muss beim LAFP NRW eingereicht werden (Datum des Eingangsstempels des LAFP NRW); der Erwerb darf bei Vorlage nicht länger als 24 Monate zurück liegen.

Ab dem 28.09.2010 bietet der DLRG Wiehl wieder einen Lehrgang zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens an.

Einzelheiten und Anmeldemöglichkeiten unter [email protected].