Betrieb lärmintensiver Maschinen und Geräte

(22. März 2011) Das Ordnungsamt der Stadt Wiehl weist darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Wohngebieten Rasenmäher werktags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden dürfen. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen nicht erlaubt.
Sonstige Geräte und Maschinen, die eine Lärmbelästigung verursachen können, wie z.B. Elektromotoren, Sägemaschinen, Mischer, Aggregate, Bohrmaschinen etc. dürfen ebenfalls nur werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb nicht gestattet.

Spezielle Auskünfte hierzu gibt Ihnen gerne Ihr Ordnungsamt.

Für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander empfiehlt es sich bei Durchführung von lärmintensiven Arbeiten auf die Mitmenschen im unmittelbaren Umfeld Rücksicht zu nehmen.