Klage gegen die Kreisumlage: Oberbergische Gemeinden unterstützen die Gemeinde Nümbrecht

(22. März 2011) In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Oberbergischen Kreis vom 16.03.2011 wurde einmütig die Absicht der Gemeinde Nümbrecht, gegen die Kreisumlage des Oberbergischen Kreises zu klagen, begrüßt. Ebenso wie der Oberbergische Kreis erhoffen sich die Kommunen von einer solchen Klage eine Klarstellung über die Grenzen einer Umlagebelastung, die, wie mehrfach festgestellt, nicht nur durch die Kosten der eigenen Strukturen, sondern auch durch die abgewälzten Kosten aus Bundes- und Landesgesetzen besteht.
Die Oberbergischen Kommunen erhoffen sich von einer gerichtlichen Überprüfung die Feststellung des Kerngehaltes der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 des Grundgesetzes und der dazu notwendigen Mindestfinanzausstattung. Sie erwarten, dass der Kerngehalt kommunaler Selbstverwaltung durch Definition des Kerngehaltes finanzieller Ausstattung festgestellt wird. Insbesondere möchten die oberbergischen Kommunen die Erdrosselungswirkung einer Umlagelast und die hieran festgemachte Umlagehöhe klären lassen. Sie erhoffen sich, ebenso wie der Oberbergische Kreis, eine Klärung der Zusammenhänge von Aufgabenwahrnehmung und deren Finanzierung.

Die oberbergischen Gemeinden werden die Gemeinde Nümbrecht bei ihrem Klagebegehren unterstützen und sie im gerichtlichen Verfahren begleiten.