Damit setzt die Stadt Wiehl ein Zeichen gegen die allseits beklagte Regelungsdichte und beseitigt Bürokratie: Der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung ist groß, es müssen einzelne Informationen beim potentiellen Steuerpflichtigen angefordert werden und mehrere Fachbereiche im Rathaus sind eingebunden. Der Bürger erlebt die Stadtverwaltung dann nicht als serviceorientierten Dienstleister, sondern als Behörde alter Prägung. Da dies nicht den Zielvorstellungen der Stadt Wiehl entspricht, wurde die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer aufgehoben.
Der Beschluss über die Einführung dieser Abgabeart 1994 erfolgte nicht ganz freiwillig. Hintergrund waren die damaligen erheblichen Haushaltsprobleme, die dazu zwangen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Der entsprechende ministerielle Runderlass sah die Zweitwohnungssteuer als Konsolidierungsmöglichkeit vor.