Bescheide über Niederschlagswassergebühr werden versandt

(26. Oktober 2011) Die Bescheide über die rückwirkende Berechnung der Niederschlagswassergebühr in der Stadt Wiehl werden am 3. November versandt, in vielen Fällen resultieren daraus Erstattungen an die Bürger.
Aus verfahrenstechnischen Gründen ist grundsätzlich eine Verrechnung mit Beträgen, die am üblichen Steuertermin 15. November an die Stadt zu leisten sind, nicht möglich. Die Stadtverwaltung Wiehl bittet daher darum, alle Zahlungen so zu begleichen, wie es auf den Bescheiden ausgewiesen ist.

Sollten Gebühren überwiesen werden, ist es notwendig, dass das Kassenzeichen angegeben wird, nur so ist eine unkomplizierte Zuordnung möglich. Andere Angaben, wie z.B. die Ordnungsnummer, werden nicht benötigt.