Jugendschöffen gesucht

(15. März 2013) Der Präsident des Landgerichts Köln beauftragt das Jugendamt Wiehl, Vorschlagslisten für Jugendschöffen für das Amtsgericht Gummersbach sowie das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2014 bis 2018 aufzustellen. Aufgrund der vorgegebenen Quote werden insbesondere Männer aufgefordert, sich schriftlich zu bewerben.
Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen sind Laienrichter. Sie wirken in Gerichtsverfahren, bei denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, an der Urteilsfindung mit. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Wiehl wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten weitere Informationen beim Jugendamt,
Frau Loidl, 99-417, [email protected] und
Frau Stawinski, 99-424, [email protected].

Der Meldeschluss für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist der 12.04.2013.