Die Betroffenen können durch die Abgabe einer Erklärung beim hiesigen Standesamt erreichen, dass eine in Deutschland gebräuchliche Schreibweise herbeigeführt wird. Diese Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben, dann wird bei allen zukünftigen Beurkundungen die Schreibweise zugrunde gelegt, wie sie sich aus der Originalurkunde ergibt.
Dies kann beispielsweise bei einem Sterbefall zu Schwierigkeiten mit dem Rentenversicherungsträger oder bei der Regelung von Erbschaften führen. Auch bei neu auszustellenden Pässen und Personalausweisen sind die Namen zwingend so einzutragen, wie sie sich aus der Originalurkunde ergeben.
Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, mit dem Standesamt Wiehl Kontakt aufzunehmen.
Für die Abgabe der Erklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Originalurkunde der Geburt / Heirat mit einer deutschsprachigen Übersetzung
- (gem. ISO R 9 Norm)
- Original Registrierschein mit allen Anlagen
- Flüchtlingsausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung.
- Frau Bollmann Tel. 02262/99-243
- Herr Klein Tel. 02262/99-248
Gerne können Sie auch mit Ihren Unterlagen beim Standesamt in Wiehl (Rathaus, Zimmer 306-307) mit Ihren Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten vorsprechen und sich beraten lassen.