Die Sparkassenvorstände Hartmut Schmidt und Manfred Bösinghaus.
Frage: In den Medien, aber auch in der Sparkasse begegnet man im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr immer wieder der Abkürzung SEPA. Was verbirgt sich dahinter?
M. Bösinghaus: SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, also für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt: Nach der Einführung des Euros folgte die schrittweise Standardisierung der im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren und schließlich die Schaffung von SEPA mit neuen und EU-weit einheitlichen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.
Frage: Welche Auswirkungen hat SEPA auf den Zahlungsverkehr in Deutschland?
M. Bösinghaus: Ab 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.
Frage: Müssen sich Kunden jetzt an neue Überweisungen- und Lastschriften gewöhnen?
H. Schmidt: Für die meisten Privatkunden wird der Wechsel zu den SEPA-Zahlverfahren fast unbemerkt stattfinden: Die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen, da sie sehr stark den Verfahren ähneln, die man hierzulande bis jetzt nutzt – egal ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Und natürlich bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiterhin, z. B. bei Vereinen oder den Stadtwerken. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen unsere Kunden zukünftig die IBAN benutzen.
Frage: Wie kann man sich diese IBAN am besten merken?
M. Bösinghaus: Bis auf DE und zwei Ziffern ist der IBAN, also die internationale Bankkontonummer, bereits bekannt und vertraut. Sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl, dem Ländercode DE für Deutschland und der besagten zwei Prüfziffern. Das bedeutet, dass die IBAN eigentlich gar nicht so schwer zu merken ist. Doch kein Kunde muss IBAN und BIC zwingend auswendig lernen. Schauen Sie: Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie schon heute auf jedem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der neuen SparkassenCards.
Frage: Ist die Umstellung für Unternehmen auch so einfach wie bei Privatkunden?
H. Schmidt: Für Unternehmen wird die Umstellung auf SEPA je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiver sein: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung der Lastschrift- und Überweisungsverfahren müssen Unternehmen die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 meistern. Bis dahin müssen sie ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben. Dazu gehört es im ersten Schritt, diejenigen Systeme in der Buchhaltung aber auch darüber hinaus zu identifizieren, die angepasst werden müssen. Danach steht die eigentliche Anpassung der Systeme an. Dafür macht man sich am besten einen Fahrplan, auf dem alle Schritte verzeichnet sind.
Frage: Das hört sich nach viel Arbeit an. Was müssen Unternehmen alles beachten?
H. Schmidt: Unternehmen sollten bei den SEPA-Vorbereitungen beispielsweise ihre Geschäftsvordrucke auf IBAN und BIC umstellen, ihr Finanzbuchhaltungssystem und ihre Zahlungsverkehrsanwendungen anpassen sowie die IBAN und BIC ihrer Kunden- und Geschäftspartner ergänzen. Schließlich sollten sie prüfen, ob sie alle Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Unternehmen, die Lastschriften einziehen, müssen bei der Umstellung weitere Aspekte beachten.
Frage: Lohnt sich die ganze Arbeit für die Unternehmen denn auch?
M. Bösinghaus: Der Zahlungsverkehr in Europa wird durch SEPA taggenau planbar. Das erlaubt eine präzisere Liquiditätsplanung. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man einen gewissen Umstellungsaufwand auf sich nehmen. Doch der lohnt sich, denn nur dann können Unternehmen von der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs profitieren. Ab der Umstellung nutzen Unternehmen das gleiche Verfahren für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen. Die begleitende Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenformats erleichtern auch europaweite Geschäftsaktivitäten.
H. Schmidt: Und wir lassen unsere Kunden auf diesem Weg auch nicht allein:
1. Sowohl für unsere Vereins- als auch unsere Firmenkunden haben wir Seminare mit Fachleuten vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband durchgeführt.
2. Unter www.sparkasse-wiehl.de/sepa findet jeder alle Informationen, die er braucht: Checklisten für Vereine und Firmen, Umrechner-Tools, Broschüren zum Download, Videos und vieles mehr. Damit wird die Umstellung erheblich erleichtert.
3. Bei allen anstehenden Fragen rund um SEPA finden Unternehmen wie Privatkunden Unterstützung bei ihrem Berater in jeder Sparkassen-Geschäftsstelle im Homburger Land.
4. Unsere Zahlungsverkehrsanwendungen für Firmenkunden und spezielle Tools der Sparkassen-Finanzgruppe helfen bei der Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN/BIC. Hier denke ich neben der Electronic-Banking-Software SFirm vor allem an die Tools SEPA Account Converter, SEPA FileConverter und den XML Checker.
Frage: Privatkunden, Unternehmenskunden: Wer ist noch von SEPA betroffen?
M. Bösinghaus: Die Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren innerhalb Deutschlands zum 1. Februar 2014 bringt auch für Vereine Veränderungen mit sich. Damit diese vor allem ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin problemlos einziehen können, sollten auch Vereine schon jetzt aktiv werden. Mit der Sparkasse haben Vereine bei der Umstellung einen kompetenten Partner an ihrer Seite. Die gute Nachricht: Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen der Mitglieder müssen nicht erneuert werden, sondern können auch für den Einzug von SEPA-Lastschriften genutzt werden. Speziell für Vereine stellen wir eine Checkliste und weitere Handlungsempfehlungen auf unseren Internetseiten zur Verfügung.
Frage: Zum Abschluss kurz und knapp: Was raten Sie Ihren Kunden?
M. Bösinghaus: Bis Februar 2014 müssen Kunden ihre Systeme auf die SEPA-Zahlverfahren umstellen. Deshalb wird es für Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen höchste Zeit, sich auf SEPA vorzubereiten.
www.sparkasse-wiehl.de/sepa