Öffentliche Bekanntmachung: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

(7. Mai 2014) Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Wiehl nach § 71 KJHG und § 4 AG-KJHG-NW.
Nach der Kommunalwahl ist für die neue Legislaturperiode in Wiehl neben den übrigen politischen Ausschüssen auch der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden und zu besetzen.

Der Rat der Stadt Wiehl wird in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 die 15 stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Stadt Wiehl wählen. Für 6 dieser Mitglieder haben die im Stadtgebiet Wiehl wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist auch ein persönlicher Vertreter bzw. eine persönliche Vertreterin zu wählen.

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden hiermit aufgerufen, entsprechende Wahlvorschläge (getrennt für Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen) spätestens bis zum 6. Juni 2014 an folgende Anschrift einzureichen:

Stadt Wiehl
–Der Bürgermeister-
Jugendamt
Postfach 1220
51656 Wiehl