Auswahlverfahren der Stadt Wiehl zur Breitbandversorgung der unterversorgten Ortsteile im Stadtgebiet

(26. September 2015) Die Stadt Wiehl sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge.
Die Ortsteile Alpe, Alperbrück, Hückhausen, Jennecken, Kleinfischbach, Neuklef, Morkepütz, Mühlhausen und Oberwiehl sind mit weniger als 6 Mbit/s (im Downstream) völlig unzureichend versorgt.

Ein hoher Bedarf nach wesentlich schnelleren Internetanschlüssen liegt vor. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Ortschaften nicht möglich ist.

Aus diesem Grund ist die Stadt Wiehl auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II-6.0228.22900 vom 15.08.2008 in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen.

1. Zielsetzung des Auswahlverfahrens
Zielsetzung des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbie-ters zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur in den unter Punkt 2 aufgeführten Ortsteilen.

Der Netzbetreiber muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 6 Mbit/s im Downstream (für mind. 95% der Haushalte) auch bei Spitzenbelastung garantieren. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösun-gen zur Breitbandversorgung der o.g. Ortsteile zur Deckung des ermittel-ten Bedarfs von mind. 16 Mbit/s (im Downstream) anzubieten. Zur Errei-chung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung - für 100% aller Haushalte eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertra-gungsraten von mind. 50 Mbit/s bis 2018 sicherzustellen - soll die angebo-tene Lösung bis spät. 2018 eine Versorgung von mind. 50 Mbit/s ermögli-chen. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. Die weiteren Angebotsanforderungen sind unter Punkt 3 aufgeführt

2. Unterversorgte Ortsteile und Losaufteilung
Die nachfolgende Tabelle enthält die unterversorgten Ortsteile, für die ein Ausbau der Breitbandversorgung erforderlich ist. Die Ortsteile werden nach ihrer geografischen Lage in 7 Lose gegliedert (angegebene Reihen-folge von Ost nach West) Der Ausbau der Breitbandversorgung kann für alle oder auch für einzelne der oben aufgeführten Lose angeboten werden. Die Wirtschaftlichkeitslü-cke ist für jedes angebotene Los darzustellen.

Die geografische Lage der Ortsteile ist in der beigefügten Anlage 1 dargestellt.

3. Anforderungen an das Angebot
Der Netzanbieter hat in seinem Angebot zu folgenden Kriterien verbindli-che Aussagen zu treffen:

3.1 Informationen zum Anbieter:
  • Allgemeine Angaben zum Unternehmen
  • Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikations-Sektor, aufgeschlüsselt auf die letzten drei Geschäftsjahre
  • Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner
  • Gibt es Referenzen speziell zu der hier angebotenen Lösung?
  • Meldebescheinigung gem. § 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzeagentur
  • Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet
  • Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes – nicht älter als drei Monate – wird auf Verlangen nachgereicht.
  • Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten
  • Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Konzessionen, Lizenzen und Registrierungen tatsächlich verfügt.
3.2 Anforderungen zum aufzubauenden Netz und zum Netzbetrieb
  • Nach Art. 52 Nr. 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO - VO EU Nr. 65/2014) muss der geförderte Netzbetreiber zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einen möglichst um-fassenden Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene im Sinne des Artikels 2 Nummer 139, einschließlich einer physischen Entbündelung im Falle von NGA-Netzen, gewähren. Im Falle staatlicher Beihilfen für die Finanzierung der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sein.
  • Der Zugang auf Vorleistungsebene ist für mindestens sieben Jahre zu gewähren, während das Recht auf Zugang zu Leerrohren und Masten unbefristet bestehen muss (Art. 52 Nr. 5 Satz 2 AGVO).
  • Die Anforderungen zur Bandbreite unter Punkt 1 müssen erfüllt werden.
  • Der Netzbetreiber hat den Abdeckungsgrad und die Bandbreitenverteilung für die Endkunden pro Ortsteil anzugeben (z.B. „…% der An-schlüsse erhalten 6 - 16 Mbits, ….% erhalten 16 - 25 Mbit/s, …% 25 - 50 Mbit/s, …% > 50 Mbit/s im Download).
  • Die angebotene Lösung soll zukünftig für wachsende Teilnehmerzahlen und höhere Bandbreitenbedarfe skalierbar sein.
  • Eine Diensteverfügbarkeit von > 97% im Jahresmittel muss garantiert werden.
  • Die Latenzzeiten im zu errichtenden Netz müssen unter 100 ms liegen.
  • Das zu errichtende Netzwerk ist vom Netzbetreiber in mindestens gleicher technischer Güte für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren aufrecht zu erhalten.
Die Erfüllung der o.g. Anforderungen ist im Angebot verbindlich zu bestätigen.

3.3 Informationen zur technischen Lösung
  • Beschreibung der technischen Lösung
  • Grafische Darstellung des Ausbaugebietes
  • Auf welchen Komponenten basiert die Lösung? (ggf. Hersteller be-nennen)
  • Wie erfolgt die Zuführung der Bandbreite in die entsprechenden Ort-schaften?
  • Welche Bandbreite steht am Verteilungspunkt für die Versorgung ei-nes Ortsteils bzw. eines Ortsteilbereiches jeweils zur Verfügung?
  • Angabe zu den Standorten von geplanten „Verteilungsstationen“
  • Beschreibung der Netztopologie und des Backbone-Zugangs
  • Wie hoch ist die Bandbreite am Netzknoten zum Backbone-Netz?
  • Wie erfolgte die Verteilung der Dienste?
  • Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden nach dem Netzausbau tatsächlich zur Verfügung? Hierzu sind detaillierte Angaben zur Bandbreitenverteilung je Ausbaugebiet einschl. Angabe der Mindestbandbreite abzugeben.
  • Sind symmetrische Anschlüsse für Geschäftskunden möglich?
  • Angabe des garantierten Versorgungs- und Erschließungsgrades und Anzahl der tatsächlich erreichbaren Anschlüsse je Ortsteil
  • Angaben zur technischen Verfügbarkeit der angebotenen Lösung
  • Angaben zur Ausbaufähigkeit:
    - Wie ist eine Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich?
    - Wie ist eine Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich?
  • Zusätzliche Angaben bei leitungsgebundenen Lösungen:
    - Bereitstellung von Trassenplänen mit Längenangaben und Standorte für die aktive Übertragungstechnik
  • Zusätzliche Angaben bei Funklösungen:
    - vorgesehene Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (mit Ortsangaben und Angaben zur Höhe der geplanten Funkmasten)
    - Frequenzbereich
    - Funktechnologie (Standards)
    - Strahlungsleistung
    - Schutzabstände nach gültiger BImSchV
  • Falls Leistungen oder Bereitstellungen von der Kommune benötigt werden, so sind diese entsprechend darzustellen (z.B. Grundstücke, Stromversorgung, Aufstellstandorte)
3.4 Informationen zum Angebot und zu den Diensten
  • Wird Telefonie angeboten? Ist Internet-Telefonie (VoIP) möglich?
  • Beschreibung der Serviceleistungen für die Endkunden
  • Besteht eine Service-Hotline? Kostenfrei? Erreichbarkeitszeiten?
  • Informationen zum Netzausbau: Erstellung eines nachvollziehbaren Terminplans für die Realisierung des Projektes
  • Darstellung der Kundentarife mit Angaben zu
    - Einmalige Entgelte
    - Monatliche Entgelte für Internetnutzung und Telefonie
    - Flatrate-Tarife
    - Tarife für Privat- und Geschäftskunden
    - Kosten für ggf. erforderliche Geräte auf Endkundenseite
    - Preise für Serviceleistungen
    - Vertragslaufzeiten
  • Für die Vergleichbarkeit der Angebote sind nach Möglichkeit auch Tarife mit 16 Mbit/s (im Downstream) mit Internet-Flatrate und Flat-rate für Telefonie ins deutsche Festnetz anzubieten.
3.5 Informationen zur Wirtschaftlichkeitslücke
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines An-gebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der voraus-sichtlichen Gesamtinvestition (Linie- und Übertragungstechnik, Infrastruk-tur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen (Entgelte der Endverbraucher / Durchleitungsgebühren u.a.) für alle angebotenen Lose darzustellen.

4. Gewichtungskriterien
Für die Angebotsbewertung werden folgende Kriterien angewendet: 5. Nutzbare Infrastrukturen
Im Stadtgebiet sind einige Leerrohrteilstrecken vorhanden, die für eine Glasfaserverlegung genutzt werden könnten. Die betreffenden Leerrohrteilstrecken sind in Anlage 2 aufgeführt. Weitere Auskünfte zu den Leerrohrstrecken und den Konditionen für eine Mitnutzung können bei der Stadt Wiehl eingeholt werden.

6. Auftragsvergabe
Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden.

Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.

Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mind. 7 Jahren, daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Stadt behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Netzanbieter gewährt wird, die Forderung nach ei-ner Bankbürgschaft als Sicherheit vor.

Im Fall einer Vergabe wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem ausgewählten Netzanbieter und der Stadt abgeschlossen.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird gemäß Art. 52 Nr. 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU-VO Nr. 651/2014) von der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zu den vom Netzbetreiber anzubietenden Zugangsbedingungen einschl. Preisen eingeholt. Die „Hinweise zur Gestaltung der Zugangsverpflichtungen nach AGVO“ sind als Anlage beigefügt.

7. Abgabe und Fristen

Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte möglichst mindestens 6 Monate betragen.

Bitte richten Sie Ihr Angebot an:

Stadt Wiehl, Frau Blum, Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl.

Ihr Angebot kann nur gewertet werden, wenn es der Stadt Wiehl bis zum

8. Dezember 2015, 14:00 Uhr

vollständig in einem verschlossenen Umschlag vorliegt.

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf den Internetseiten www.breitband.nrw.de, www.breitbandausschreibungen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Wiehl www.wiehl.de veröffentlicht.

Anlagen: