Öffentliche Bekanntmachung: Einleitung der Flurbereinigung Bernberg

(29. August 2016) Einladung zur Information der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer des geplanten Flurbereinigungsverfahrens Bernberg.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Es ist beabsichtigt, im Oberbergischen-Kreis in Teilen der Stadt Gummersbach ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften des § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG durchzuführen.

Die Anregung zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens entspricht den Wünschen der Forstbetriebsgemeinschaft mittels eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens die Voraussetzungen für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Forstbewirtschaftung zu schaffen. Entsprechend der Zielsetzungen des Verfahrens kann dies nur dadurch erreicht werden, wenn der kleinparzellierte Waldbesitz zu größeren betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Größen zusammengelegt wird. Zusätzlich bedarf es einer gesicherten Erschließung aller Waldgrundstücke durch Neubau oder verbesserten Ausbau vorhandener Waldwege, wie es den Anforderungen einer zeitgemäßen Waldbewirtschaftung entspricht.

Das Neuordnungsgebiet umfasst forstwirtschaftliche und landwirtschaftlich genutzte Flächen in Teilen der Gemarkung Gummersbach (Fluren 8-11, 21 und 27 bis 37). Die vorläufig vorgenommene Abgrenzung entspricht den Erfordernissen, die oben genannten Verfahrensziele zu erreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsverfahrens handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert.

Zur Information der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren habe ich den Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 29.09.2016, um 16.15 Uhr
in der Aula Moltkestraße,
Moltkestr. 41, 51643 Gummersbach.

Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer von Grundstücken im vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen. Die Bewirtschafter der o.g. Flächen können gerne an diesem Termin teilnehmen.

Eine Karte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist, liegt zur Einsichtnahme
  • bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Zimmer 370, von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach, Zimmer 307, während der Dienststunden mon-tags bis freitags vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
vom Tag der Veröffentlichung bis zum 29.09.2016 aus.

Im Auftrag
gez. Frings-Schäfer
Regierungsdirektorin

Hinweis:
Den Inhalt der o.a. Bekanntmachung finden Sie auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/index.html

Bezirksregierung Köln
Dezernat 33.11
Zeughausstr. 2 – 10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-2033
Fax : 0221 147-4181