1. Auf Antrag hat die Landesregierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 5 der Landesverfassung und § 10 Abs. 1 Satz 3 VIVBVEG die amtliche Listenauslegung für ein Volksbegehren zugelassen, das auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet ist:
Der Landtag möge sich befassen mit dem "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!"
2. Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 5. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02. Februar bis 07. Juni 2017.
3. In der Stadt Wiehl liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren in dieser Zeit innerhalb der üblichen Öffnungszeiten – am Donnerstag bis 18:00 Uhr - sowie an den folgenden Sonntagen,
19. Februar 2017,
26. März 2017,
30. April 2017 und
28. Mai 2017,
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr an folgendem Ort aus:
Stadtverwaltung Wiehl, Rathaus, Bahnhofstr.1, Zimmer 300
4. Eintragungsberechtigt ist, wer innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat.
Wiehl, den 17. Januar 2017
Der Bürgermeister
Ulrich Stücker