Hinweisbekanntmachung: Nachtrag zur Verbandssatzung des ASTO

(21. Juni 2017) 1. Nachtrag zur Verbandssatzung des Abfall-, Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW.
Die Verbandsversammlung des Abfall-, Sammel- und Transportverbandes Oberberg (ASTO) hat in der Sitzung am 21.11.2016 gemäß § 7 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) den 1. Nachtrag zur Verbandssatzung beschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung des 1. Nachtrags zur Verbandssatzung einschließlich der Bekanntmachungsanordnung mit Datum vom 20.05.2017 wurde durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Kommunalaufsicht) gemäß § 22 Abs. 3 der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises in der folgenden Tageszeitung vollzogen:
  • Oberbergische Volkszeitung
Ebenfalls im Volltext wurde die Satzung am 20.05.2017 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:
  • Kölner Stadt-Anzeiger, Lokalausgabe Oberbergischer Anzeiger
  • Kölnische Rundschau, Lokalausgabe Bergische Landeszeitung
Die Hinweisbekanntmachungen sind am 27.05.2017 in folgenden Tageszeitungen erfolgt:
  • Rheinische Post, Lokalausgabe Bergische Morgenpost
  • Remscheider Generalanzeiger, Lokalausgaben Hückeswagen und Radevormwald
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.