Luftverkehr
Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 i. d. F. vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins
Zur Beratung und Verhandlung der im bisherigen Anhörungsverfahren erfolgten Stellungnahmen und Einwendungen und der sonst in Betracht kommenden Entscheidungsgrundlagen wird nun der Erörterungstermin durchgeführt.
1. Der Erörterungstermin findet statt am:
Montag, 17. September 2018,
im „Sartory Saal“,
Friesenstr. 44 – 48
50670 Köln
ab 10.00 Uhr
(Registrierung und Einlass ab 08.00 Uhr)
im „Sartory Saal“,
Friesenstr. 44 – 48
50670 Köln
ab 10.00 Uhr
(Registrierung und Einlass ab 08.00 Uhr)
und im Bedarfsfall zunächst am 18., 19., 20. und 21. September, jeweils ab 09.00 Uhr (Registrierung und Einlass ab 08.00 Uhr).
Aus organisatorischen Gründen wird der Erörterungstermin von montags bis donnerstags voraussichtlich gegen 17 Uhr und freitags gegen 15 Uhr beendet werden.
Die Erörterung kann, wenn kein weiterer Erörterungsbedarf besteht, auch vor Ablauf der genannten weiteren Termine beendet werden.
Kann die Erörterung am 21. September nicht abgeschlossen werden, so wird sie ab dem 24. September an gleicher Stelle fortgesetzt.
Der Termin für die Weiterführung der Erörterung wird den Teilnehmern ab dem 17. September in der Verhandlung nachmittags jeweils mitgeteilt und auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) zusammen mit den noch anstehenden Tagesordnungspunkten täglich bekanntgegeben. Eine weitere besondere Bekanntmachung erfolgt nicht.
Anfahrtsbeschreibung zum Sartory-Saal:
ÖPNV: vom Kölner Hauptbahnhof: Mit der U-Bahnlinie 5 in Richtung „Am Butzweilerhof / Ossendorf“ bis Friesenplatz. Über den Ausgang „Friesenstraße“ erreichen Sie nach ca. 210 m den Haupteingang der Sartory-Säle.
PKW: Hinweise zur Anfahrt und zu kostenpflichtigen Parkmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Sartory-Säle (http://www.sartory.de/anfahrt.html)
2. Es ist die folgende Tagesordnung geplant, von der in begründeten Ausnahmefällen jedoch abgewichen werden kann:
I. Begrüßung und Einführung
II. Vorstellung des beantragten Vorhabens durch die Antragstellerin
III. Erörterung der Rechts- und Verfahrensfragen:
° Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung
° Antragsunterlagen
° Anhörungsverfahren
° Verfahrensführung
° Umweltverträglichkeitsprüfung
° Sonstige Verfahrensfehler
° Nebenbestimmungen / Sonstige Forderungen
° Ankündigung weiterer Einwendungen / Gutachten / Stellungnahmen
IV. Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen nach Sachthemen:
° Bauleitplanung
° Notwendigkeit des Vorhabens / Verkehrsbedarf
° Luftverkehrsprognose
° Kapazitätsuntersuchung / Verfügbarkeit von Vorfeldern
° Technische Gesamtkapazität
° Technische Planung
° Betriebssicherheit
° Alternativen Bau / Betrieb
° Immissionsbelastung
° Natur- und Artenschutz
° Gewässerschutz
° Raumordnung und Landesplanung, Städtebau
° sonstige Einwendungen
V. Sonstiges
VI. Abschluss der Erörterung
3. Gemäß § 73 Absatz 6 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (VwVfG NRW) erfolgt die Benachrichtigung der Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über den Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf und in Tageszeitungen, die in dem betroffenen Gebiet örtlich verbreitet sind, da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Für die fristgerechte Bekanntgabe des Erörterungstermins ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf maßgebend (§ 73 Absatz 6 Satz 5 VwVfG NRW). Es erfolgen keine gesonderten Einladungsschreiben zur Erörterung, da aufgrund der Anzahl der eingegangenen Einwendungen eine individuelle Benachrichtigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden konnte.
4. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert (§ 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG).
5. Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, und jedem, der Einwendungen erhoben hat, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne ihn verhandelt werden kann. Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten und / oder deren / dessen Bevollmächtigten ihre Gültigkeit. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.
7. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
8. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Einlassberechtigung ist der Personalausweis mitzubringen.
9. Personen, die auf die Unterstützung eines Gebärdendolmetschers angewiesen sind, bitte ich sich bis zum 31.08.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf oder per E-Mail (Dez26.FKB@brd. nrw.de) zu melden.
10. Diejenigen, die eine schriftliche Einwendung in diesem Verfahren eingereicht haben, können die Synopse aller Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Gegenäußerungen der Antragstellerin ab sofort bei mir unter der Telefonnummer 0211/475-2610 oder per Email unter [email protected] entweder als Ausdruck oder auf einem USB-Stick anfordern. Die Versendung der Synopse erfolgt aus organisatorischen Gründen voraussichtlich ab ca. Mitte August 2018.
Im Auftrag
gez. Heinrich Goetzens
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26 / Luftverkehr
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf