Öffentliche Bekanntmachung betreffend Auslegung der Vorschlagslisten für Jugendschöffen

(11. Juli 2018) Bekanntmachung betreffend Auslegung der Vorschlagslisten für Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023.
Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen aus dem Bereich der Stadt Wiehl des Jugendamtes für
  • die Kammer des Landgerichts
  • das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Gummersbach
liegen in der Zeit vom 16.07.2018 bis 20.07.2018 während der Dienststunden im Jugendamt Wiehl, Schulstr. 9, Wiehl, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht offen.

Einsprüche können in der Einspruchsfrist vom 23.07.2018 bis 27.07.2018 schriftlich oder zu Protokoll beim Jugendamt der Stadt Wiehl eingelegt werden.

Wiehl, den 09.07.2018
-Ulrich Stücker-, Bürgermeister