Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch mit Personalausweis oder Reisepass wählen.
Da unter anderen auch in der Stadt Wiehl vermehrt Beschwerden aufgelaufen sind, dass Wahlbenachrichtigungen durch die Post nicht zugestellt worden sind, wird auf die vorstehende Regelung ausdrücklich hingewiesen.
Voraussetzung ist allerdings, wenn eine Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorhanden ist, sei es durch Verlust, Nichtzustellung oder sonstigen Gründen, dass die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes eingetragen sind. Ob dies der Fall ist kann bei der Stadtverwaltung Wiehl erfragt werden. Gleiches gilt für die Frage, welches das zuständige Wahllokal ist.
Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten am Sonntag auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können – Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis.
Das Wahlamt der Stadt Wiehl steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Herr Sahm: Tel.: 02262/99249, E-Mail: [email protected]
Frau Heim: Tel.: 02262/99517, E-Mail: [email protected]
Herr Faulenbach: Tel.: 02262/99244, E-Mail: [email protected]