Winterdienst ist vorbereitet

(5. Dezember 2019) Mehr als 290 Straßenkilometer müssen im Wiehler Stadtgebiet von Schnee und Eis freigehalten werden – eine anspruchsvolle Aufgabe für die Gärtner- und Bauhofkolonnen der Stadt.
Insgesamt 330 Tonnen Salz liegen in Säcken und loser Form auf Lager. Damit bei entsprechender Witterung ein effizienter Einsatz möglich ist, sind außer dem eigenen Personal weitere Firmen mit räumen und streuen beauftragt. Insgesamt besteht das Team aus 30 Kräften, die auf Fahrzeugen und in Fußkolonnen eingesetzt werden. Um einmal alle Straßen zu versorgen, sind vier bis fünf Stunden fürs Salz streuen und acht bis zehn Stunden zum Schneeräumen nötig.

Das Stadtgebiet teilt sich in einzelne Räum- und Streubezirke auf. Jedes Fahrzeug ist für seinen zugewiesenen Bezirk zuständig, die Besatzung richtet sich nach einer Prioritätenliste. Darin sind als erstes verkehrswichtige Straßen wie Busstrecken, Hauptverkehrsstraßen und Industriegebiete aufgeführt. Danach werden Ortsverbindungsstraßen und reine Anliegerstraßen geräumt und gestreut. Wie oft und wann diese Straßen geräumt werden, richtet sich nach aktueller Lage, Verfügbarkeit der Räumfahrzeuge, Tageszeit sowie Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer – und nach dem Vorrang des Winterdienstes auf Hauptstrecken. Aufgrund des langen zu betreuenden Straßennetzes ist es nicht immer möglich, die Einsatzfahrzeuge an jedem Ort sofort einsetzen zu können.

Neben den Einsatzfahrzeugen sind eigene und beauftragte Fußkolonnen für die Stadt im Einsatz. Sie unterstützen dabei, Stellen zu räumen, die von Fahrzeugen nicht erreicht werden können. Dazu gehören Überquerungshilfen, Treppenanlagen und Gehwege vor öffentlichen Gebäuden. Hier ist Handarbeit gefordert.

Schwierig wird es dann, wenn Räumfahrzeuge von parkenden Autos behindert werden. Bei einer Fahrbahnbreite von 3,10 Metern wird es für den Schneepflug mit seinem drei Meter breiten Räumschild vielerorts sehr eng. Wenn dann noch parkende Autos hinzukommen, gibt es unter Umständen kein Durchkommen mehr. Natürlich beeinträchtigt jede Verzögerung das Herrichten der Straße und damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Daher bittet die Stadt Wiehl alle Autofahrerinnen und Autofahrer im eigenen Interesse so zu parken, dass Räumfahrzeuge genügend Platz vorfinden.

Das Gesetz schreibt eine Räumpflicht der Stadt lediglich an gefährlichen und verkehrsbedeutenden Straßen vor. Die Gehwege müssen vom Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Glätte freigehalten werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, egal, ob das Grundstück bebaut, das Haus bewohnt, der Eigentümer alt oder krank ist: Zur Not muss um Hilfe gebeten werden. Die Gebühren trägt jeder Eigentümer eines Grundstückes in einer Ortschaft.

Der Winterdienst wird von der Stadt durchgeführt oder von Firmen, die die Stadt beauftragt hat. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Reinigung von Stichwegen, Sackgassen, Wendehämmern und sonstigen untergeordneten Zufahrtswegen, die keine eigene Straßenbezeichnung haben, durch die Eigentümer erfolgen muss. Der zeitliche Aufwand für die Stadt wäre hier unvertretbar hoch und würde sich in höheren Winterdienstgebühren niederschlagen. Trotzdem besteht auch in diesen Fällen eine Zahlungspflicht des Bürgers, da diese Regelung unabhängig von der Gebührenpflicht zu sehen ist. Niemand zahlt für einen konkreten Straßenabschnitt, sondern jeweils für die allgemeine Aufgabe der Winterwartung. Der Bürger hat in jedem Fall einen Nutzen, auch wenn unmittelbar vor seinem eigenen Grundstück kein Winterdienst erfolgt, weil er etwa an einem Stichweg wohnt. Der Nutzen besteht beispielsweise darin, dass die nächstgrößere Straße gereinigt wird.

Leider ist es nicht unter allem Umständen möglich, jederzeit einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wiehl sowie die Subunternehmen sind jedoch mit vollem Engagement bei der Sache und setzen auf Verständnis, falls es einmal zu Engpässen kommen sollte.

Bei weiteren Fragen zu Gebühren informieren bei der Stadt Wiehl: Ines Bastian, Tel. 02262 99-280 und Ralitsa Liapi, Tel.: 02262 99-281, beide auch per E-Mail unter [email protected] zu erreichen. Lob, Fragen und Beschwerden zum Winterdienst nehmen seitens des Bauhofs Maik Simon ([email protected]) und Brigitte Böhm ([email protected]) entgegen, Tel. 02262 2313.